Leistungen & Qualifikationen

Hier finden Sie nähere Informationen zum therapeutischen Angebot sowie meinen Qualifikationen.

Kosten

Die Dauer und damit die Kosten der Therapie sind individuell sehr unterschiedlich. Was sich über Jahre (z.B. durch Stress im Beruf) oder durch plötzliche Einwirkung von außen (Unfall, Trauma) aufgebaut hat, verschwindet nicht nach einer einzigen Behandlung – das wäre eine Überforderung für das ganze System.
Um den Körper in seinem Heilungsprozess optimal zu unterstützen, bietet sich ein drei- bis sechswöchiger Rhythmus an. Begleitend kann auch eine phytotherapeutische Behandlung sinnvoll sein. Dies obliegt selbstverständlich Ihren Wünschen.

Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen bezahlt werden, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden.

Ein Behandlungstermin dauert i.d.R. 60 Min. und kostet 90,- €.

Phytotherapeutische Beratung und Repertorisation werden gemäß dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet. Je nach Zeitaufwand bewegen sich die Kosten in einem Rahmen von 15-25,- €.

Für den ersten Termin sollten Sie sich etwa 75 Minuten Zeit nehmen. Es enstehen keine Mehrkosten.

Nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie mir den Betrag bitte innerhalb von sieben Tagen auf unten genanntes Konto.

Seit einigen Jahren bezuschussen gesetzliche Krankenkassen zunehmend die Kosten für osteopathische Behandlungen. Daran beteiligen sich bisher schon mehr als 100 Kassen für gesetzlich Versicherte.

Vorrausetzung hierfür ist in den meisten Fällen eine mögliche Mitgliedschaft des Osteopathen in einem der führenden Osteopathieverbände, sowie eine Privatverordnung vom Arzt.

Durch meine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur staatlichen geprüften Osteopathin erfülle ich die Voraussetzung zur möglichen Kostenerstattung.

Bitte informieren Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Als Patient sind Sie darüber informiert, dass sie eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit dem möglichen Kostenträger einleiten.

Eine Nicht- oder Teilerstattung einer Versicherung hat jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung meiner Praxis für die erbrachte Leistung.

Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden anteilig (50%) in Rechnung gestellt, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden.

Bei Fragen können Sie mich gerne ansprechen.